Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/2005 (38/05), Ss 29/05 (38/05) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer abgekürzten Beweisaufnahme nach Ankündigung eines vollumfänglichen Geständnisses in der Hauptverhandlung; Zurechenbarkeit der von dem Verteidiger abgegebenen Erklärungen; Stützung der Verurteilung auf die geständige Einlassung des Angeklagten trotz ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 243 Abs. 4 § 261
Verurteilung des Angeklagten aufgrund eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 01.03.2005 - 35-676/04
- OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/2005 (38/05), Ss 29/05 (38/05)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 182
- VRS 106, 194
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 19.07.2001 - 3 Ss 478/01
Geständnis des Angeklagten, Erklärung des Verteidigers, Einlassung, Inbegriff der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
Denn eine prozessual beachtliche Einlassung des Angeklagten, der - wie hier - zuvor von seinem Schweigerecht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO Gebrauch gemacht hat, läge auch bei zulässiger Vertretung in der Erklärung nur dann vor, wenn in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststünde, dass der Angeklagte die Erklärung seines Verteidigers als seine eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BGH, NStZ 1990, 447; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ; OLG Hamm, JR 1980, 82 m. Anm. Fezer; NStZ-RR 2002, 14 ; BayObLG, VRS 60, 120; Beschluss des Senats vom 28. April 2003 - Ss 33-34/2003 - weitergehend in einem obiter dictum BGH, StV 1998 mit abl.Die Beachtung dieser Förmlichkeiten kann nur durch das Sitzungsprotokoll bewiesen werden (vgl. OLG Hamm, VRS 57, 427; StV 2002, 187 ; BayObLG, VRS 60, 120; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ).
- OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 2b Ss 59/02
Verwertung von Sacherklärungen des Verteidigers als Einlassung des Angeklagten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
Denn eine prozessual beachtliche Einlassung des Angeklagten, der - wie hier - zuvor von seinem Schweigerecht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO Gebrauch gemacht hat, läge auch bei zulässiger Vertretung in der Erklärung nur dann vor, wenn in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststünde, dass der Angeklagte die Erklärung seines Verteidigers als seine eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BGH, NStZ 1990, 447; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ; OLG Hamm, JR 1980, 82 m. Anm. Fezer; NStZ-RR 2002, 14 ; BayObLG, VRS 60, 120; Beschluss des Senats vom 28. April 2003 - Ss 33-34/2003 - weitergehend in einem obiter dictum BGH, StV 1998 mit abl.Die Beachtung dieser Förmlichkeiten kann nur durch das Sitzungsprotokoll bewiesen werden (vgl. OLG Hamm, VRS 57, 427; StV 2002, 187 ; BayObLG, VRS 60, 120; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ).
- BayObLG, 22.10.1980 - 1 ObOWi 287/80
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
Denn eine prozessual beachtliche Einlassung des Angeklagten, der - wie hier - zuvor von seinem Schweigerecht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO Gebrauch gemacht hat, läge auch bei zulässiger Vertretung in der Erklärung nur dann vor, wenn in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststünde, dass der Angeklagte die Erklärung seines Verteidigers als seine eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BGH, NStZ 1990, 447; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ; OLG Hamm, JR 1980, 82 m. Anm. Fezer; NStZ-RR 2002, 14 ; BayObLG, VRS 60, 120; Beschluss des Senats vom 28. April 2003 - Ss 33-34/2003 - weitergehend in einem obiter dictum BGH, StV 1998 mit abl.Die Beachtung dieser Förmlichkeiten kann nur durch das Sitzungsprotokoll bewiesen werden (vgl. OLG Hamm, VRS 57, 427; StV 2002, 187 ; BayObLG, VRS 60, 120; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ).
- BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
Denn eine prozessual beachtliche Einlassung des Angeklagten, der - wie hier - zuvor von seinem Schweigerecht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO Gebrauch gemacht hat, läge auch bei zulässiger Vertretung in der Erklärung nur dann vor, wenn in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststünde, dass der Angeklagte die Erklärung seines Verteidigers als seine eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BGH, NStZ 1990, 447; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ; OLG Hamm, JR 1980, 82 m. Anm. Fezer; NStZ-RR 2002, 14 ; BayObLG, VRS 60, 120; Beschluss des Senats vom 28. April 2003 - Ss 33-34/2003 - weitergehend in einem obiter dictum BGH, StV 1998 mit abl. - BGH, 13.12.1990 - 4 StR 519/90
Rechtliches Gehör bei Entschädigungsanspruch
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
Tatsächlich hätte das Amtsgerichtsaber gar nicht von einem Geständnis des Angeklagten ausgehen dürfen, denn der Angeklagte hat ausweislich der Sitzungsniederschrift in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und die von seinem Verteidiger abgegebene Erklärung kann ihm nach dem Inhalt der insoweit allein maßgeblichen Sitzungsniederschrift (vgl. OLG Hamm, VRS 57, 427; BGHSt 37, 260 ) nicht zugerechnet werden, worauf die Revision zu Recht hinweist. - BayObLG, 29.08.2002 - 1 ObOWi 317/02
Anforderungen an die Rüge der unzulässigen Bezugnahme auf eine Einlassung - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
Anm. Park; offengelassen in BayObLG, VRS 104, 305 jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 27.03.1979 - 4 Ss 2376/78
Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
Denn eine prozessual beachtliche Einlassung des Angeklagten, der - wie hier - zuvor von seinem Schweigerecht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO Gebrauch gemacht hat, läge auch bei zulässiger Vertretung in der Erklärung nur dann vor, wenn in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststünde, dass der Angeklagte die Erklärung seines Verteidigers als seine eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BGH, NStZ 1990, 447; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ; OLG Hamm, JR 1980, 82 m. Anm. Fezer; NStZ-RR 2002, 14 ; BayObLG, VRS 60, 120; Beschluss des Senats vom 28. April 2003 - Ss 33-34/2003 - weitergehend in einem obiter dictum BGH, StV 1998 mit abl.
- BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07
Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum; …
Die Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Reichsgerichts und mit Stimmen in der Literatur, wonach die Vernehmung des Angeklagten zur Sache gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO mündlich erfolgt und er sich nicht durch seinen Verteidiger vertreten lassen kann (vgl. RGSt 44, 284; BGHSt 3, 368; BGH NStZ 2000, 439; NStZ 2004, 163, 164; NStZ 2004, 392; NStZ 2007, 349;… Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 243 Rdn. 30;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 243 Rdn. 88, 100;… Tolksdorf in KK StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 44, 45;… Pfeiffer StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 10 f.;… Schlüchter in SK StPO § 243 Rdn. 48;… Beulke in Festschrift zu Ehren des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, 2006, S. 87, 92; Olk, JZ 2006, 204, 206 f.; Meyer-Mews JR 2003, 361, 362; Michel MDR 1994, 658; Fezer JR 1980, 82, 83; a.A. OLG Hamm JR 1980, 82; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 182; Salditt StV 1993, 442; Park StV 1998, 59, 60;… vgl. auch Beulke a.a.O. S. 93 f. m.w.N.; Eisenberg/Pincus JZ 2003, 397, 403). - BFH, 27.08.2007 - VII B 26/07
Ablehnung eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel; ein unter Verstoß …
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung beruft er sich auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 14. September 2005 Ss 29/05 (38/05), Ss 29/05 (Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 2006, 182).
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 17.11.2003 - Ss 69/2003 (84/03), Ss 69/2003, Ss 69/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 53 § 142 § 315c; StPO § 264 Abs. 1
Prozessualer Tatbegriff und Entscheidung von Verkehrsunfallflucht nach Verkehrsunfall aufgrund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 117
- VRS 106, 194
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Koblenz, 18.07.2016 - 1 OLG 4 Ss 109/16
Tatmehrheit zwischen Unfallflucht und dem unmittelbar vorausgehenden …
Allerdings liegt Tatmehrheit vor, sodass dann, wenn wie hier die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 142 StGB nicht bejaht werden und nur das Unfallgeschehen als solches geahndet wird, ein Teilfreispruch zu erfolgen hat (siehe z.B. OLG Saarbrücken v. 17.11.2003 - NStZ 2005, 117). - OLG Köln, 18.09.2012 - 1 RVs 159/12
Strafklageverbrauch bei Straßenverkehrsgefährdung; Verfahrenseinstellung nach § …
In Rechtsprechung und Kommentarliteratur ist daher entsprechend den vorstehend dargestellten Kriterien anerkannt, dass die zu einem Unfall führenden Gesetzesverstöße und die anschließende Unfallflucht ebenso eine einheitliche prozessuale Tat bilden (vgl. BGHSt 23, 141 [146 f.]; BGHSt 24, 185 [186]; BGHSt 25, 72 [74]; BGHSt 25, 388 [399]; OLG Saarbrücken, NStZ 2005, 117 = VRS 106, 194;… Engelhardt, a. a. O., § 264 Rdnr. 7;… Meyer-Goßner, a. a. O, § 264 Rdnr. 2a;… Gollwitzer, a. a. O., § 264 Rdnrn. 52, 53 m. w. N.) wie etwa eine Trunkenheitsfahrt und die sich hieran anschließende Rauferei bzw. Volksverhetzung (vgl. SenE vom 24.08.2001 - Ss 313/01 -) oder Widerstandshandlung (vgl. OLG Stuttgart, MDR 1975, 423) oder wie eine Trunkenheitsfahrt und die anschließende Weiterfahrt nach kurzer Unterbrechung (vgl. OLG Celle, DAR 1966, 137). - OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RVs 4/22
Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Sachlage; Hinweispflicht des Gerichts …
Die Rechtsmittelbeschränkung ist auch wirksam, da die verschiedenen Tatvorwürfe in Tatmehrheit zueinander stehen (vgl. näher unten), ein Freispruch bzgl. der angeklagten materiellrechtlichen Taten daher möglich war (vgl. OLG Saarbrücken NStZ 2005, 117 ff.) und der verbleibende Vorwurf unabhängig von den übrigen Tatvorwürfen beurteilt werden kann. - OLG Jena, 29.01.2004 - 1 Ss 341/03
Revision
Senatsbeschluss vom 22.4.2003, 1 Ss 69/03.